SEK II

Seit dem Schuljahr 2008-2009 umfasst die gymnasiale Oberstufe die Jahrgangsstufen 10, 11 und 12. Dabei bilden die Jahrgangsstufen 11 und 12 die Qualifikationsphase, die mit dem Deutschen Internationalen Abitur abgeschlossen wird. Das Deutsche Internationale Abitur berechtigt zum Studium in Deutschland und englischen sowie internationalen Universitäten.

Zugangsvoraussetzung

Gymnasialschülerinnen und -schüler nach Klasse 10 mit dem Versetzungszeugnis eines Gymnasiums können in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden.

Realschülerinnen und -schüler können am Ende der 10. Jahrgangsstufe die Genehmigung erhalten, in die gymnasiale Oberstufe einzutreten. Es muss der Zeugnisvermerk der abgebenden Schule vorhanden sein, dass eine Eignung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe besteht. Das ist in der Regel dann anzunehmen, wenn in den Fächern Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik und einer Naturwissenschaft eine Durchschnittsnote von 2,5 erreicht worden ist. Die 10. Jahrgangsstufe muss aber zunächst auf gymnasialem Niveau wiederholt werden.

Schülerinnen und Schüler mit einem anderen Abschluss, der von der Kultusministerkonferenz als Qualifikation für den Besuch der Oberstufe anerkannt ist, können in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden.

Bei Schülerinnen und Schülern von Schulen mit dreizehn Jahrgangsstufen (G9) wird bei einer Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 oder 11 nach einer dreimonatigen Probezeit entschieden, ob sie in der betreffenden Jahrgangsstufe verbleiben können oder in die nächstniedrigere Jahrgangsstufe aufgenommen werden.

Eine Aufnahme in die 12. Jahrgangsstufe ist in der Regel nicht möglich. Besonders begründete Ausnahmen erfordern einen Antrag beim Sekretariat der KMK.