Leistungsmessung
Versetzungsordnung I Beurteilung der Rechtschreibung
Grundsätzliches
- Die Leistungsfeststellung erfolgt durch schriftliche (und zwar in allen Fächern außer Sport) und andere Leistungsnachweise mündlicher und schriftlicher Art (Hausaufgaben, Tests, Referate, qualifizierte mündliche Unterrichtsbeiträge usw.).
- Die Versetzungsordnung schreibt Jahresnoten vor, unter angemessener Berücksichtigung der Leistungsentwicklung im 2. Schulhalbjahr (siehe Versetzungsordnung 2.2) ; die Zeugnisnoten sollen nicht schematisch errechnet werden (siehe Versetzungsordnung 3.2).
- Realschüler schreiben dieselbe Anzahl an Klassenarbeiten und Tests wie Gymnasialschüler. Die einzelnen Fachschaften verständigen sich darauf, ob die Aufgaben für die Realschüler mit einem anderen Erwartungshorizont korrigiert, ob die Aufgabenstellung variiert wird oder ob eigene Aufgaben gestellt werden.
- Entsprechendes gilt für Hauptschüler. Ihre Klassenarbeiten und Tests richten sich in der Anzahl und im Umfang, nicht aber zwangsläufig im Inhalt, nach der Gymnasial- oder Realschulgruppe, in der sie binnendifferenziert unterrichtet werden.
- Abschlussklasse für Hauptschüler ist die Klasse 9, für Realschüler die Klasse 10. Es gilt die „Prüfungsordnung für den Abschluss der Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss und Realschulabschluss) an Deutschen Auslandsschulen“ vom 12.9.2007 (vgl. V.4.1.1 + V.4.1.2).
Detaillierte Informationen zu Leistungsfeststellung und Notengebung sind in den folgenden PDF-Dateien hinterlegt.
Berurteilung der Rechtschreibung
Rechtschreibung und Zeichensetzung, insbesondere - aber nicht ausschließlich - im Fach Deutsch, fließen stets in die Beurteilung schriftlicher Leistungen ein.
Beurteilungskriterien und Fördermaßnahmen entnehmen Sie diesem Dokument: